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Presseberichte

Neue Datenschutzverordnung bereits eingeführt?? Bußgeldgefahr!!

Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden.

Betroffen sind alle Unternehmen sowie alle Unternehmen der digitalen Wirtschaft, nicht nur solche, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört.

Einige der Neuigkeiten sind grundlegender Natur und können sogar Geschäftsmodelle in Frage stellen. Sie müssen von den Unternehmen daher bereits jetzt adressiert werden, um eine rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse und ggf. -modelle bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts 2018 sicher zu stellen.

Was ändert sich durch die DSGVO?

Die EU Kommission möchte den Datenschutz ihrer Mitgliedstaaten harmonisieren. Grundlage der europaweiten Datenschutzreform bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Als Richtlinie gibt sie das künftige Datenschutzrecht vor. Die EU räumt ihren Mitgliedstaaten das Recht ein, ergänzende nationale Regelungen zu treffen. Unternehmen mit Sitz in Deutschland dürften allerdings keine große Veränderung in Bezug auf die bisherige Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten zu erwarten haben.

Weitere Details finden Sie unter dem Link: Leistungen- DSG-VO

Flüchtlinge – Gewinn oder Risiko für Unternehmen ?

Deutschland braucht Zuwanderer als Fachkräfte für die Zukunft – darin sind sich Experten einig. Doch lassen sich die Hunderttausenden Flüchtlinge wirklich so einfach in den Unternehmen integrieren?

Quelle: www.welt.de

Unternehmensanalyse - Pflicht für KMUs. (Klein- und mittelständische Unternehmen)

Unternehmensanalyse ist auch für KMU Pflicht! Strategie heisst, sich aktiv mit der Zukunft auseinanderzusetzen und sich rechtzeitig auf sämtliche Entwicklungen vorzubereiten. KMU haben oft Mühe mit der strategischen Planung. Sie agieren und handeln lieber im Jetzt als sich planvoll mit der Zukunft auseinanderzusetzen, in dem sie sich selber und den Markt laufend analysieren. Dies ist gefährlich, denn ohne eine bestimmte, klar definierte Richtung verliert man sich in blindem Aktionismus und kann in turbulenten Zeiten rasch in unvorhergesehene Schwierigkeiten geraten.

Quelle: wiki.hslu.ch

Unternehmensberatungen werden als Maßnahme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und

  • weniger als 250 Personen beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
  • sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Art und Höhe der Förderung
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 %, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 %.

Quelle: www.bafa.de

Kursabfrage - Börsendaten, holen Sie sich die aktuelle Entwicklung!

Link: www.wiwo.de

Förderdatenbank, Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Quelle: www.foerderdatenbank.de